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Sorgfalt in der Lieferkette

Unser Bekenntnis zu Menschenrechten

Die Achtung von Menschenrechten und Einhaltung von Umweltbelangen gehört zu den Grundwerten des METRO Konzerns. Dies haben wir in der allgemeinen Werteerklärung der METRO AG, dem Mutterkonzern von METRO LOGISTICS verankert. Als verantwortungsvoller Partner für unsere Kundinnen und Kunden, Lieferanten und Geschäftspartner sowie unsere eigenen Mitarbeitenden sind wir Teil der Gesellschaft und globaler Lieferketten. Verantwortungsbewusstes Handeln mit Blick auf Zukunft und die Folgewirkung unserer Geschäfte auf die Gesellschaft und die Umwelt und somit im Umkehrschluss auch die Auswirkung auf unser Geschäft sind für uns von wesentlicher Bedeutung.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz regelt seit dem 01. Januar 2023 die unternehmerische Verantwortung zur Vermeidung von Verletzungen von Menschenrechts- und Umweltbelangen in der Lieferkette und im eigenen Geschäftsbereich und gilt seit Anfang 2024 auch für METRO LOGISTICS.

Wir sind hiernach verpflichtet, in unserem eigenen Geschäftsbereich und unserer Lieferkette menschenrechtliche sowie bestimmte umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten. Zu den Pflichten gehört insbesondere die Etablierung eines angemessenen Risikomanagements,  das neben der Risikoanalyse auch Maßnahmen zur Prävention und bei Bedarf Abhilfe bei identifizierten Risiken bzw. Verletzungen umfasst.

Schutzgüter

Das LkSG nennt unter Bezug auf die von den Vereinten Nationen (UN) und der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) festgelegten Menschen- und Arbeitsrechten insbesondere folgende menschenrechts- und umweltbezogene Schutzgüter bzw. Risiken:

Menschenrechtliche Risiken

  • Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Sklaverei

  • Missachtung des Arbeitsschutzes

  • Missachtung der Koalitionsfreiheit

  • Ungleichbehandlung in Beschäftigung

  • Vorenthaltung angemessenen Lohns

  • Gesundheitsschädliche Umweltbeeinträchtigungen (Boden, Gewässer, Luft, Lärm)

  • Rechtswidrige Räumung und Entziehung von Land, Wäldern und Gewässern

  • Missachtung der Menschenrechte durch Sicherheitskräfte

Umweltbezogene Risiken

Darüber hinaus bezieht sich das LkSG auch auf umweltbezogene Risiken, die einen direkten Einfluss auf die Gesundheit von Menschen haben. Hierzu gehören:

  • Umgang mit Quecksilberprodukten

  • Umgang mit persistenten organischen Schadstoffen (POPs)

  • Grenzüberschreitende Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung

Grundsatzerklärung

Wir sind überzeugt, dass unternehmerischer Erfolg nur im Einklang mit der Achtung von Menschenrechten und Umweltbelangen von Dauer ist. Daher nehmen wir unsere unternehmerische Verantwortung für die Achtung von Menschenrechten und Umweltbelangen ernst. Durch einen risikobasierten Managementansatz sowie effektiven Beschwerdemechanismus können menschenrechtliche sowie umweltbezogene Risiken identifiziert, bewertet, durch angemessene Präventionsmaßnahmen adressiert und - wenn erforderlich durch geeignete Abhilfemaßnahmen korrigiert werden. Wie wir dabei vorgehen, beschreiben wir in unserer Grundsatzerklärung.

Verhaltenskodex für Geschäftspartner

Es ist unser Selbstverständnis, einen positiven Beitrag zur Achtung der Menschenrechte und zur Einhaltung von Umweltbelangen zu leisten. Das gilt für unseren eigenen Geschäftsbetrieb ebenso wie für unsere Lieferanten. Hierbei arbeiten wir mit unseren Lieferanten zusammen und erwarten von ihnen, sich an die Menschenrechte sowie die entsprechenden internationalen Arbeits- und Sozialstandards sowie Umweltstandards zu halten. In unserem Verhaltenskodex für Geschäftspartner legen wir daher die Anforderungen fest, deren Einhaltung METRO LOGISTICS  von ihren Geschäftspartnern in den Geschäftsbeziehungen mit uns verbindlich einfordert.

Der Verhaltenskodex für Geschäftspartner ist integraler Bestandteil der vertraglichen Vereinbarungen zwischen METRO  LOGISTICS und dem Geschäftspartner und definiert die Mindeststandards in den Bereichen Menschenrechte und Umweltschutz.

Hinweisgebersystem 

Das Hinweisgebersystem bietet eine vertrauliche und gleichzeitig klar strukturierte Möglichkeit, Hinweise zu Risiken oder Verletzung von Menschenrechten oder umweltbezogenen Schutzgütern, die einen Bezug zu unserem Unternehmen, unserer Lieferkette oder unseren Beschäftigten haben, zu melden.  

Beschwerden und Hinweise können hier abgeben werden – auf Wunsch auch anonym. Der Prozess ist in der Verfahrensordnung hier genau beschrieben.

Personen, die Beschwerden zu menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken oder Pflichtverletzungen ohne die Nutzung eines digitalen Tools abgeben wollen, können sich darüber hinaus weiterhin an ihre bekannten Ansprechpartner innerhalb der METRO LOGISTICS oder an menschenrechtsbeauftragte@metro-logistics wenden.

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